Fertighäuser bringen Farbe in die Baugebiete – erlaubt ist, was der Bebauungsplan zulässt
Einheits-Look war gestern: Moderne Holz-Fertighäuser bieten nicht nur hohe Langlebigkeit, zeitgemäße Energieeffizienz und variable Raumkonzepte, sondern können auch farblich Akzente setzen. Wer keine Lust mehr auf Weiß, Beige oder Grau hat, kann die Fassade seines neuen Eigenheims individuell gestalten. Erlaubt ist, was gefällt – wobei natürlich die örtlichen rechtlichen und architektonischen Gegebenheiten beachtet werden müssen.
Was in deutschen Wohnungen schon seit Jahren im Trend liegt, „wandert“ nun auch Stück für Stück nach außen. Innenräume werden je nach Nutzung und um der Gemütlichkeit und der individuellen Ausstrahlung willen farblich aufgewertet. Dieser Effekt stellt sich auch dann ein, wenn man zum Beispiel beim gemeinsamen Essen auf der Terrasse sein Haus im Blick hat oder der Besuch das Eigenheim zum ersten Mal in Augenschein nimmt.
Fast alle Farben sind möglich
Wer mit wachem Auge durch die Welt schreitet, wird meist schon beim Nachbarn fündig: Das Schlafzimmer ist in einem hellen Gelb gestrichen, die Küche ziert ein zartes Grün, im Wohnzimmer ist eine Wand Bauhausrot und das Arbeitszimmer wird von hellblauen Wänden geprägt. Das ist auch bei einer Fertighaus-Fassade problemlos umsetzbar: Von Pastelltönen wie Apricot oder Hellgelb bis hin zu intensiven Farben wie Rot, Orange oder Stahlblau reicht die Liste der möglichen Optiken. „Dabei muss allerdings bei der Fassade nicht Schluss sein. Denn auch die Fensterläden und -rahmen, das Balkongeländer oder das Dach lassen sich ganz nach Kundenwunsch farbig in Szene setzen“, so Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF). Damit greift die Fertigbau-Industrie ein altes und bewährtes Prinzip wieder auf: In der Antike, im Mittelalter und im Barock wurde in der Architektur Farbe zur Akzentuierung eingesetzt. Das ist in vielen alten Städten – zum Beispiel in Griechenland, Italien und Spanien – heute noch zu sehen und strahlt eine „mediterrane Gemütlichkeit“ aus, die Urlauber Jahr für Jahr begeistert.
Hier darf farbig gebaut werden
Das „ob“ und das „wo“ eines Bauprojektes richtet sich nach den örtlichen Bebauungsplänen. Deren rechtliche Grundlagen sind im Baugesetzbuch zu finden. Ist ein Bebauungsplan nicht vorhanden, muss bei der Bebauung auf die vorhandene Gebäudestruktur Rücksicht genommen werden. Das „wie“, dazu zählt auch die optische Ausgestaltung des zu errichtenden Hauses, kann je nach Bereich noch durch so genannte Gestaltungssatzungen geregelt werden, die sich an der Landesbauordnung orientieren. „Außerdem muss auf die Gestaltung der Nachbarhäuser geachtet werden“, so Klaas. Ebenfalls wichtig für die Entscheidung, ob ein Haus in einer bestimmten Farbe errichtet werden darf, sind die architektonischen und kulturellen Gegebenheiten des jeweiligen Bundeslandes. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Neubaus bei der Genehmigungsbehörde, in der Regel dem örtlichen Bauordnungsamt und den anderen am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Dienststellen. Um Hemmnisse im Genehmigungsverfahren zu vermeiden, ist deshalb vor der Einreichung des Bauantrages ein Bauberatungsgespräch mit der entsprechenden Stelle empfehlenswert.